Allgemeine Geschäftsbedingungen für Jobs Oberbayern
Stand: 6. November 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter von Jobs Oberbayern ist die STAYFRITZ SPAIN, S.L., Avenida Central 18, 07180 El Toro, Calvià, Mallorca, Balearische Inseln, Spanien, NIF B26591909, eingetragen im Handelsregister der Balearischen Inseln, gesetzlich vertreten durch Dr. Thomas Langenberg und Dr. Kerstin Langenberg („Jobs Oberbayern“ oder „wir“). Kontakt: jobs@jobsoberbayern.de, Telefon +34 610 593 863. Weitere Angaben stehen im Impressum.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung von Jobs Oberbayern und für Verträge über kostenpflichtige Arbeitgeberpakete. Unsere kostenpflichtigen Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Arbeitgeber“ oder „Kunde“). Wir schließen keine kostenpflichtigen Verträge mit Verbrauchern. Der Checkout ist nur für Bestellungen zu geschäftlichen Zwecken bestimmt. Wer für einen Arbeitgeber bestellt, versichert, zur Vertretung dieses Arbeitgebers berechtigt zu sein.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Arbeitgebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Nutzung für Bewerberinnen und Bewerber
(1) Die Jobsuche und die Kurzbewerbung sind für Bewerberinnen und Bewerber kostenlos. Durch die Nutzung entsteht kein entgeltlicher Vertrag und kein Vertrag über eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung, Personalberatung oder Platzierung. Wir schulden insbesondere weder eine Vermittlung noch eine Einladung zu einem Gespräch oder eine Einstellung.
(2) Bewerberinnen und Bewerber sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben selbst verantwortlich. Sie sollen die jeweilige Originalquelle sowie die aktuellen Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeber prüfen. Eine Kurzbewerbung geht zunächst an Jobs Oberbayern; sie ist keine unmittelbare Bewerbung beim jeweiligen Arbeitgeber. Eine Weitergabe oder Abstimmung mit dem Arbeitgeber erfolgt nur nach Prüfung und Abstimmung.
(3) Minderjährige dürfen die Bewerbungsfunktionen nur im gesetzlich zulässigen Umfang nutzen. Soweit eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist, muss diese vorliegen. Für die Zulässigkeit einer Beschäftigung, insbesondere die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes, sind Arbeitgeber und die betroffenen Personen selbst verantwortlich.
3. Leistungen für Arbeitgeber
(1) Jobs Oberbayern stellt Stelleninformationen mit Originalquellen, Kurzbewerbungsfunktionen und Arbeitgeberwerkzeuge bereit. Arbeits-, Ausbildungs- oder sonstige Verträge kommen ausschließlich zwischen Arbeitgebern und Bewerberinnen oder Bewerbern zustande. Jobs Oberbayern wird nicht Partei dieser Verträge.
(2) Das Starter-Paket umfasst nach Prüfung veröffentlichte Stellenanzeigen, den Bewerbungseingang in einem Postfach, ein Unternehmensprofil und die 60-Sekunden-Kurzbewerbung. Das Growth-Paket umfasst die Starter-Leistungen sowie hervorgehobene Stellen im Paket, Priorität in der Ergebnisliste, einen monatlichen Performance-Report und bevorzugten E-Mail-Support. Hervorhebung, Priorität und technische Darstellung werden mit uns abgestimmt. Das Region-Pro-Paket wird nur auf Grundlage eines individuellen Angebots vereinbart.
(3) Anzeigenentwürfe können vor einer Bestellung kostenlos erstellt werden. Eine kostenlose Einreichung zur redaktionellen Prüfung begründet weder ein kostenpflichtiges Abonnement noch einen Anspruch auf Veröffentlichung. Ein technisch aktivierter kostenloser Testzeitraum für ein bezahltes Abonnement ist nicht Bestandteil der Standardpakete.
(4) Einreichungen über Website, öffentliche API oder MCP werden redaktionell geprüft. Eine Einreichung oder Zahlung löst keine automatische Veröffentlichung aus. Wir können Inhalte zurückweisen, korrigierende Hinweise verlangen oder eine Veröffentlichung von Abstimmungen abhängig machen. Rechtswidrige, irreführende, diskriminierende oder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Anzeigen werden nicht veröffentlicht und können entfernt werden. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung eines bestimmten Inhalts besteht nicht.
(5) Wir schulden die Bereitstellung des jeweiligen Pakets, jedoch keine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, eine bestimmte Reichweite oder Platzierung außerhalb des vereinbarten Pakets, eine Besetzung oder die dauerhafte Verfügbarkeit einer Stelle. Der MCP-Endpunkt bietet Jobsuche, allgemeine Arbeitgeberinformationen und Einreichungsfunktionen; er nimmt keine Zahlungen entgegen und verkauft keine Pakete.
4. Vertragsschluss, Preise und Zahlung
(1) Die Paketdarstellung auf der Website ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Arbeitgeber gibt mit dem verbindlichen Abschluss des Stripe-Checkouts ein Angebot auf Abschluss des ausgewählten Abonnements ab. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande, spätestens mit der Bestätigung des Abonnements durch Stripe und der Aktivierung des entsprechenden Arbeitgeberzugangs. Vor Vertragsschluss kann der Arbeitgeber seine Eingaben im Checkout prüfen und berichtigen.
(2) Der Preis beträgt für Starter 99,00 € netto pro Monat oder 1.188,00 € netto pro Jahr und für Growth 199,00 € netto pro Monat oder 2.388,00 € netto pro Jahr, jeweils zuzüglich etwaig geschuldeter Umsatzsteuer in der gesetzlich anwendbaren Höhe. Die Jahrespreise entsprechen dem Zwölffachen der Monatspreise; ein Jahresrabatt ist nicht einkalkuliert. Der im Checkout ausgewiesene Gesamtbetrag ist für die jeweilige Bestellung maßgeblich. Region Pro wird individuell bepreist. Preisänderungen für laufende Abonnements bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder einer ausdrücklich in diesen AGB vorgesehenen wirksamen Änderung.
(3) Die Vergütung ist beim Monatsabo monatlich und beim Jahresabo jährlich im Voraus fällig und wird über Stripe mit der im Checkout gewählten, von Stripe unterstützten Zahlungsart abgerechnet. Stripe erstellt für die Abrechnungszeiträume des Abonnements Rechnungen. Die Zahlungsdateneingabe erfolgt bei Stripe. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe; ein Vertrag über die Zahlungsdienste kommt zwischen dem Kunden und Stripe zustande.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Schlägt die Zahlung oder eine erneute Abbuchung fehl, können wir die kostenpflichtige Leistung nach angemessener Nachfrist und Information vorläufig beschränken, bis die fällige Vergütung beglichen ist. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Starter und Growth können als Monatsabo oder Jahresabo abgeschlossen werden. Die jeweilige Laufzeit beträgt ab Vertragsschluss einen Monat oder ein Jahr. Das Monatsabo verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat und das Jahresabo um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht vor Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Bei einem Jahresabo ist die Laufzeit von einem Jahr vereinbart.
(2) Die Kündigung kann jederzeit in Textform per E-Mail an jobs@jobsoberbayern.de erklärt werden. Bitte geben Sie Betrieb, Paket und die bei der Bestellung verwendete E-Mail-Adresse an. Für die Kündigung zum Ende eines Abrechnungszeitraums muss die Erklärung vor dessen Ablauf bei uns zugehen. Die Leistung bleibt bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums verfügbar. Eine anteilige Erstattung laufender Zeiträume erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Region Pro gelten Laufzeit und Kündigung aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
6. Pflichten der Arbeitgeber
(1) Arbeitgeber übermitteln nur wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben und stellen sicher, dass sie zur Einreichung und Veröffentlichung der Stellenanzeige sowie zur Nutzung der übermittelten Kontaktdaten berechtigt sind. Sie aktualisieren oder beenden Anzeigen, wenn die Stelle nicht mehr verfügbar ist oder wesentliche Angaben nicht mehr zutreffen.
(2) Arbeitgeber sind für die Rechtmäßigkeit der Stelle, der Anzeige, der Arbeitsbedingungen, der Auswahl und der Kommunikation mit Bewerberinnen und Bewerbern verantwortlich. Sie beachten insbesondere Arbeits-, Datenschutz-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie das AGG. Unzulässig sind insbesondere diskriminierende, irreführende, rechtsverletzende oder nicht tatsächlich bestehende Angebote.
(3) In freie Einreichungs-, Lead-, API- oder MCP-Felder dürfen nur erforderliche geschäftliche Angaben eingegeben werden. Bewerberdaten, besondere Kategorien personenbezogener Daten, Ausweisdaten, Gesundheitsdaten, Zahlungsdaten und Zugangsdaten gehören nicht in diese Felder. Zugänge dürfen nicht unbefugt gemeinsam genutzt oder Dritten überlassen werden. Verdacht auf Missbrauch ist uns unverzüglich mitzuteilen.
(4) Der Arbeitgeber stellt uns auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aus einer vom Arbeitgeber zu vertretenden Rechtsverletzung durch seine Inhalte, Anzeigen oder seine rechtswidrige Nutzung entstehen. Wir informieren den Arbeitgeber über geltend gemachte Ansprüche und lassen ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Arbeitgeber unterstützt uns bei der Verteidigung; Vergleiche, die für ihn Verpflichtungen begründen, bedürfen seiner Zustimmung. Die Freistellung gilt nicht, soweit uns selbst ein Mitverschulden trifft.
7. Verfügbarkeit und technische Nutzung
(1) Wir betreiben und entwickeln Jobs Oberbayern technisch sorgfältig. Eine jederzeitige oder bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Updates sowie Störungen außerhalb unseres zumutbaren Einflusses, insbesondere bei Netz- oder Drittanbietern, können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen. Wir berücksichtigen die berechtigten Interessen zahlender Kunden bei geplanten Wartungsarbeiten.
(2) Automatisierte Zugriffe müssen die veröffentlichten Schnittstellen, Ratenbegrenzungen und Sicherheitsvorgaben einhalten. Missbräuchliche, sicherheitsgefährdende oder rechtswidrige Zugriffe können angemessen beschränkt oder gesperrt werden; möglich und zumutbar informieren wir den betroffenen Arbeitgeber vorab.
(3) Unentgeltliche Funktionen dürfen angepasst oder eingestellt werden. Bei kostenpflichtigen Verträgen bleiben die wesentlichen vertraglich geschuldeten Leistungen erhalten; Verbesserungen und technisch oder rechtlich erforderliche Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
8. Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherdauern, Empfängern und Betroffenenrechten stehen in unserer Datenschutzerklärung. Die Parteien beachten die jeweils für sie geltenden Datenschutzpflichten.
(2) Eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns ausschließlich auf Weisung eines Arbeitgebers setzt gegebenenfalls einen gesondert zu schließenden Vertrag über die Auftragsverarbeitung voraus. Durch diese AGB allein wird kein solcher Vertrag geschlossen.
9. Gewährleistung
(1) Bei Mängeln der kostenpflichtigen Leistungen gelten die gesetzlichen Rechte. Der Arbeitgeber meldet erkennbare Störungen möglichst mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an jobs@jobsoberbayern.de.
(2) Von Dritten stammende Stelleninformationen werden anhand der hinterlegten Originalquellen bereitgestellt. Allein durch Verlinkung oder Wiedergabe machen wir sie nicht in jeder Hinsicht zu unseren eigenen Angaben. Für die Richtigkeit der Anzeige und ihre Aktualisierung ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich; unsere eigenen gesetzlichen Prüfungs- und Handlungspflichten bleiben unberührt.
10. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“), ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
11. Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB für laufende Abonnements bieten wir dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform an. Änderungen sind nur zur Anpassung an rechtliche oder technische Entwicklungen, zur Beseitigung von Regelungslücken oder zur Ergänzung von Leistungen unter Wahrung der wesentlichen Vertragsgegenstände zulässig. Eine einseitige Erhöhung der vereinbarten Vergütung ist durch diese Bestimmung nicht gestattet.
(2) Der Arbeitgeber kann der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die geänderte Fassung zum angekündigten Zeitpunkt als vereinbart. Auf diese Folge sowie auf das Widerspruchsrecht und die Frist weisen wir in der Mitteilung gesondert hin.
(3) Bei Widerspruch bleiben die bisherigen AGB bis zu einer Vertragsbeendigung gelten. Jede Partei kann das Abonnement in diesem Fall zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung kündigen; bis dahin erbrachte Leistungen werden nach den bisherigen Bedingungen abgerechnet.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Ist der Arbeitgeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag München, Deutschland. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Das gilt nicht, soweit ein Festhalten am übrigen Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei bedeuten würde.