Mitarbeiter/in (m/w/d) für das Front Office (KZ 2026-10 33)

Landratsamt Weilheim Schongau · Weilheim in Oberbayern

Arbeitszeit:
Vollzeit

Jetzt beim Arbeitgeber bewerben ↗Die Bewerbung läuft direkt über die Website von Landratsamt Weilheim Schongau. Kein Plattformkonto nötig. Unterlagen und weitere Schritte bestimmt der Arbeitgeber; hier werden keine Bewerbungsunterlagen erfasst.

Front-Office-Aufgaben im ausländerrechtlichen Verwaltungsbereich.

Deine Aufgaben

  • Dokumente und biometrische Daten bearbeiten sowie Bescheinigungen vorbereiten.
  • Büroorganisation und Vertretungen im Sekretariat übernehmen.

Das solltest du mitbringen

  • Verwaltungs- oder Büroausbildung gemäß den Alternativen im Original.
  • IT-Kenntnisse, Kommunikation auch in Konflikten und Führerschein B.

Das bietet der Betrieb laut Anzeige

  • Bis EG 6 TVöD, 30 Urlaubstage und zusätzliche Altersversorgung.
  • Mobile Arbeit und Fortbildung nach Quellenbedingungen.

Arbeitsort

Weilheim in Oberbayern – genaue Adresse unten bei den Quellenangaben.

Jetzt beim Arbeitgeber bewerben ↗Die Bewerbung läuft direkt über die Website von Landratsamt Weilheim Schongau. Kein Plattformkonto nötig. Unterlagen und weitere Schritte bestimmt der Arbeitgeber; hier werden keine Bewerbungsunterlagen erfasst.

KI-generiertes Symbolbild: Schreibtisch mit Notebook und Rechner als Symbol für Büroarbeit. Kein Foto des Arbeitgebers.
Symbolbild · KI-generiert

Über diese Anzeige

Originalanzeige: Landratsamt Weilheim-Schongau Stellenportal ↗

Quellenstatus: Beim letzten erfolgreichen Abruf vorhanden
Letzter Prüfversuch: 08.11.26, 11:37 (Europe/Madrid)
Letzte erfolgreiche Verfügbarkeitsprüfung: 08.11.26, 11:37 (Europe/Madrid)

Arbeitgeber laut Quelle: Landratsamt Weilheim Schongau

Veröffentlichung laut Originalquelle: 2026-10-28
Quellenprüfung (nicht Veröffentlichungsdatum): 2026-11-08T10:37:39.371Z
Anzeigenende laut Quelle: 2026-11-27

Arbeitsorte laut Originalquelle

  • 82362, Weilheim in Oberbayern, Bayern

Öffentliche Stellenanzeige des Arbeitgebers, von uns zusammengefasst. Keine Beauftragung durch den Arbeitgeber; verbindlich sind die Angaben im Original.