Sachbearbeiter/in (m/w/d) für die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (KZ 2026-10 40.3)

Landratsamt Weilheim Schongau · Weilheim in Oberbayern

Arbeitszeit:
Teilzeit

Jetzt beim Arbeitgeber bewerben ↗Die Bewerbung läuft direkt über die Website von Landratsamt Weilheim Schongau. Kein Plattformkonto nötig. Unterlagen und weitere Schritte bestimmt der Arbeitgeber; hier werden keine Bewerbungsunterlagen erfasst.

Verwaltung und Datengrundlagen des Gutachterausschusses bearbeiten.

Deine Aufgaben

  • Kaufvertragsdaten mit AKUK erfassen.
  • Fragebögen, Mietdaten und Geschäftsstellenunterlagen pflegen.

Das solltest du mitbringen

  • QE II/VFA/Fachprüfung I oder passende kaufmännische Ausbildung mit Weiterqualifizierung laut Quelle.
  • IT-Kenntnisse, Genauigkeit und Führerschein B.

Das bietet der Betrieb laut Anzeige

  • Bis A 6 beziehungsweise EG 6, 30 Urlaubstage, zusätzliche Altersversorgung und Fortbildung.

Arbeitsort

Weilheim in Oberbayern – genaue Adresse unten bei den Quellenangaben.

Jetzt beim Arbeitgeber bewerben ↗Die Bewerbung läuft direkt über die Website von Landratsamt Weilheim Schongau. Kein Plattformkonto nötig. Unterlagen und weitere Schritte bestimmt der Arbeitgeber; hier werden keine Bewerbungsunterlagen erfasst.

KI-generiertes Symbolbild: Schreibtisch mit Notebook und Rechner als Symbol für Büroarbeit. Kein Foto des Arbeitgebers.
Symbolbild · KI-generiert

Über diese Anzeige

Originalanzeige: Landratsamt Weilheim-Schongau Stellenportal ↗

Quellenstatus: Beim letzten erfolgreichen Abruf vorhanden
Letzter Prüfversuch: 08.11.26, 11:37 (Europe/Madrid)
Letzte erfolgreiche Verfügbarkeitsprüfung: 08.11.26, 11:37 (Europe/Madrid)

Arbeitgeber laut Quelle: Landratsamt Weilheim Schongau

Veröffentlichung laut Originalquelle: 2026-10-28
Quellenprüfung (nicht Veröffentlichungsdatum): 2026-11-08T10:37:59.381Z
Anzeigenende laut Quelle: 2026-11-27

Arbeitsorte laut Originalquelle

  • 82362, Weilheim in Oberbayern, Bayern

Öffentliche Stellenanzeige des Arbeitgebers, von uns zusammengefasst. Keine Beauftragung durch den Arbeitgeber; verbindlich sind die Angaben im Original.