Aushilfe/Minijob Logistik - Schwerpunkt Warenverräumung (m/w/d)

MediaMarktSaturn Retail Group · Ingolstadt

Arbeitszeit:
Minijob · Arbeitszeit siehe Original
Arbeitszeiten:
Minijob; die Quellenangabe 20 hat keine eindeutige Zeiteinheit und wird nicht zu Wochenstunden umgedeutet.

Jetzt beim Arbeitgeber bewerben ↗Die Bewerbung läuft direkt über die Website von MediaMarktSaturn Retail Group. Kein Plattformkonto nötig. Unterlagen und weitere Schritte bestimmt der Arbeitgeber; hier werden keine Bewerbungsunterlagen erfasst.

Minijob in Warenverräumung und Marktlogistik in Ingolstadt.

Deine Aufgaben

  • Waren annehmen, einräumen und Bestände mitbetreuen.
  • Abholungen, Retouren und Ordnung im Warenbereich unterstützen.

Das solltest du mitbringen

  • Quereinstieg möglich; gutes Deutsch, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.

So bewirbst du dich

Laut Original genügen Lebenslauf und frühester Eintrittstermin; Anschreiben und Zeugnisse sind nicht erforderlich.

Arbeitsort

Ingolstadt – genaue Adresse unten bei den Quellenangaben.

Jetzt beim Arbeitgeber bewerben ↗Die Bewerbung läuft direkt über die Website von MediaMarktSaturn Retail Group. Kein Plattformkonto nötig. Unterlagen und weitere Schritte bestimmt der Arbeitgeber; hier werden keine Bewerbungsunterlagen erfasst.

KI-generiertes Symbolbild: Unbeschriftete Pakete und Transportwagen als Symbol für Logistik und Verkauf. Kein Foto des Arbeitgebers.
Symbolbild · KI-generiert

Über diese Anzeige

Originalanzeige: MediaMarktSaturn Karriere ↗

Quellenstatus: Beim letzten erfolgreichen Abruf vorhanden
Letzter Prüfversuch: 08.11.26, 12:01 (Europe/Madrid)
Letzte erfolgreiche Verfügbarkeitsprüfung: 08.11.26, 12:01 (Europe/Madrid)

Arbeitgeber laut Quelle: MediaMarktSaturn Retail Group

Veröffentlichung laut Originalquelle: 2026-11-05
Quellenprüfung (nicht Veröffentlichungsdatum): 2026-11-08T11:01:34.816Z
Anzeigenende laut Quelle: 2027-11-04

Arbeitsorte laut Originalquelle

  • 85057, Ingolstadt, Bayern

Öffentliche Stellenanzeige des Arbeitgebers, von uns zusammengefasst. Keine Beauftragung durch den Arbeitgeber; verbindlich sind die Angaben im Original.